Versorgungswerk - Informationen
- Info-Veranstaltung des Versorgungswerks am 20.09.2017 in Wetzlar (Präsentation als pdf-Datei)
- Flexirente der gesetzlichen Rentenversicherung 2017 - Auswirkungen für Mitglieder des Versorgungswerks der LTK Hessen
- Zusätzliche Höherversorung 2024 und Beitragsfestsetzung 2025 im Versorgungswerk der LTK Hessen
- Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Informationen zur geringfügigen Beschäftigung (=Minijob)
Hinweise für Arbeitgeber zum elektronischen Meldeverfahren nach § 28 a SGB IV
- Elektronisches Arbeitgebermeldeverfahren - Link zu DASBV
Was ist bei einem Versorgungsfall zu tun?
Der Eintritt eines Versorgungsfalles ist dem Versorgungswerk unverzüglichzu melden. Im Todesfall sind die folgenden Unterlagen an das Versorgungswerk einzureichen:
- Sterbeurkunde,
- Vornamen, Familiennamen und Geburtsdaten der laut Satzung versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.