Versorgungswerk - Informationen

Hinweise für Arbeitgeber zum elektronischen Meldeverfahren nach § 28 a SGB IV​​​​​​​


Was ist bei einem Versorgungsfall zu tun?

Der Eintritt eines Versorgungsfalles ist dem Versorgungswerk unverzüglichzu melden. Im Todesfall sind die folgenden Unterlagen an das Versorgungswerk einzureichen:

  • Sterbeurkunde,
  • Vornamen, Familiennamen und Geburtsdaten der laut Satzung versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.